Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Simone Rieger, Zeremonienmeisterin

1. Allgemeines:

1.1 Die Kunden (Im Regelfall das Brautpaar – BP) beauftragen Simone Rieger(in der Folge kurz SK) mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. SK orientiert sich bei ihrer Tätigkeit am Berufsbild der Zeremonienmeisterin. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistungen, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von SK, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben.

1.2 Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch SK. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.

1.3 Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen SK ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. SK kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte Zeremonienmeister) einbringen.

2. Leistungsgegenstand und Vollmacht:

2.1 Die Kunden beauftragen SK mit der Feinplanung, Betreuung und Koordination einer Veranstaltung an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist SK bei der Einbringung der Leistungen frei. Es steht SK frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen.

2.2 Im Rahmen der Feinplanung wird SK den Ablauf der Veranstaltung planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies SK zweckmäßig erscheint. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Kunden. SK berät das Brautpaar hinsichtlich rechtlich zu beachtender Kriterien. SK übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.

2.3 SK wird die Kunden bei der Feinplanung mit kaufmännischer Sorgfalt unterstützen und soweit wie möglich Wünsche des Kunden berücksichtigen. SK ist jedoch nicht verantwortlich für die Auswahl und Beauftragung von Anbietern und Dienstleistern.

2.4 Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten, Brautstrauß und Hochzeitsringen, sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.

2.5 SK und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut SK die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

3. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins

3.1 SK räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 7 Tagen ab Abschluss zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktritts nach Ablauf dieser Frist steht SK jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 25 % des vereinbarten Entgelts zu. Erfolgt ein Rücktritt bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstag, hat SK einen Anspruch auf 90 % des vereinbarten Entgelts. Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das gesamte vereinbarte Entgelt zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftlichkeit.

3.2 Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von SK unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. SK hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.

3.3 Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von SK bedürfen. In diesem Fall ist mit SK im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.

4. Gewährleistung/Haftung:

4.1 SK leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Feinplanung der Veranstaltung und deren Betreuung. SK schuldet außer ihrer gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstigen Flächen.

4.2 SK leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn SK feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich SK, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.

4.3 Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnischer oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang von SK nicht automatisch umfasst. Über gesondertem Auftrag kann SK diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehende Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.

4.4 Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5. Entgelt:

5.1 Das im Auftragsschreiben vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. SK ist berechtigt, bei Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig sein kann. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt unmittelbar nach Vertragserfüllung (am Tag nach der Veranstaltung) fällig. Alle von SK angebotenen und verrechneten Entgelte sind Bruttobeträge inkl. USt oder Nettobeträge samt ausgewiesener aufgeschlagener USt.

5.2 Allenfalls aufgrund des Auftrages auflaufende Barauslagen, wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von SK in Rechnung gestellt werden. Für allfällige vereinbarte, über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehenden Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

6. Datenschutz, Urheberrecht, geistiges Eigentum:

6.1 Die Kunden willigen ein, dass SK im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber, wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiter ein, dass SK die Namen der Kunden, sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

6.2 Die von SK erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich deren geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SK zulässig.

7. Sonstiges:

7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens von SK.

7.2 Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.3 Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief, per Telefax, per E-Mail oder mittels vergleichbarer Medien, wie SMS, Messenger-Dienste o.ä.) vorgenommen werden. Die Kunden